Wahlergebnisse per SMS getwittert
30.09.2009
Wie schon bei der Wahl des Bundespräsidenten, bei der Europawahl und auch bei einigen Landtagswahlen sollen auch bei der Bundestagswahl Ergebnisse vor dem Schließen der Wahllokle veröffentlicht sein und zwar – wen wundert es – per SMS über Twitter.
Einzelne Twitter Nutzer behaupteten, Progonosen zu veröffentlichen, die sie aus aus renommierten Umfrageinstituten bezögen. Die Progonosen wirkten auf den ersten Blick glaubwürdig, da sie auf die zweite Nachkommastelle erschienen und sogar Überhangmandate mit einbezogen, jedoch ist dies aus Expertensicht gerade unglaubwürdig, da renommierte Institute so nicht vorgehen sondern sich dem Ergebnis schrittweise annähern.
Nach Paragraph 32 des Bundeswahlgesetzes ist es jedoch unzulässig, Wahlergebnisse, Prognosen oder andere Hochrechnungen vor dem Schließen der Wahllokale zu veröffentlichen, weil dadurch die Wähler beeinflusst werden können. Den SMS-Veröffentlichern droht jetzt eine Geldstrafe von 50.000 Euro.

