Stalking per SMS
18.09.2009
In Schwabmünchen steht ein Mann jetzt vor Gericht, weil er seine Ex-Freundin per SMS gestalkt haben soll.
Nachdem seine Freundin die Beziehung beendet hatte, war der Mann anscheinend in seinem Stolz verletzt. Danach hatte er seine Ex-Freundin immer wieder obszöne SMS gesendet. Das Gericht sagte dazu, die SMS seien “an Obszönitäten nicht mehr zu überbieten” gewesen.
Eine diese SMS sei wohl genau in dem Moment angekommen, als die Frau vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwerben wollte. Ein psychologisches Gutachten bestätigte, dass die Ex-Freundin zeitweise unter diffusen Angstzuständen litt. Er Ex-Freund wurde nun zu einer Geldstrafe von 120 Tagen je 15 Euro verteilt.

