SMS-Stalkerin freigesprochen
17.01.2010
Vor kurzem berichteten wir darüber, wie eine Deutsche Studentin wegen Stalkings vor Gericht berufen wurde. Sie hatte einem Arzt, den sie nicht kannte, in den sie sich aber auf den ersten Blick verliebt hatte, bis zu 140 SMS am Tag gesendet – insgesamt waren es über 30.000 SMS gewesen. Dieser habe der Arzt nicht ernst genommen, weil sie meist Alltagsbeschreibungen enthielten. Des weiteren hatte sie ihm aber auch Briefe geschreiben mit Inhalten wie “Wehe Du hast, eine andere Partnerin.” Als sie dann noch einen Schritt weiter ging und dem Arzt Pakete mit Damenslips sandte, erstattete der Betroffene Anzeige, worauf hin die Stalkering – eine 2z-jährige Stundentin, vor Gericht erscheinen musste.
Am Donnerstag war nun das Urteil gesprochen worden: Sie wurde vom Vorwurf des Stalkings freigesprochen. Die Richterin ließ keinen Zweifel daran, dass die Stundentin den Arzt mit ihren SMS massiv beeinträchtigt habe, doch für eine Verurteilung wegen Stalkings, hätten sie SMS den Arzt in seiner Lebensführung beeinträchtigen müssen, was nicht der Fall war. Die Stundentin versprach daraufhin auch, den Arzt, der jetzt auch eine neue Lebensgefährtin hat, in Zukunft nicht mehr zu Belästigen – weder per SMS, noch per Brief oder per Paket. Um ihr Verhalten zu rechtfertigen, sagte sie: “Ich hatte mich halt verliebt.”

