Geldstrafe wegen Droh-SMS
16.08.2009
Das Amtsgericht in Winsen (Kreis Harburg) hat einen 44-jährigen zu einer Geldsrafe von 2100 Euro verurteil, da dieser per SMS Morddrohungen und Beleidigungen versandt hatte. Diese hatte er seiner getrennt lebenden Frau geschickt. Ein Gerichtssprecher berichtete am Mittwoch, dass er bereits im Jahr 200 auf mit einem Küchenmesser auf seine Frau eingestochen habe, weshalb sie keinen Grund gehabt habe, die Droh-SMS nicht ernst zu nehmen. Aus diesem Grund war der 44-Jährige bereits zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht beurteilte den Mann dieses mal milder, weil er von seiner Frau provoziert worden war. Sie hatte zuvor den gemeinsamen Bausparvertrag geplüdert. Das nächste mal könne man aber von einer Haftstrafe nicht mehr absehen

