Eltern wollen Kinder per Handy orten können.
01.03.2009
Über 50.000 Vermisstenanzeigen von Kindern und Jugendlichen gehen jedes Jahr bei den deutschen Polizeidienststellen ein. Obwohl die meisten Fälle harmlos sind und sich schnell aufklären lassen, wird es doch hin und wieder ernst. Aus diesem Grund machen sich viele Eltern Sorgen um den Aufenthaltsort ihrer Sprösslinge. Eine Ortung per Handy könnte hier weiterhelfen.
Die Handyortung lässt sich auf zwei Arten und Weisen verwirklichen. Das sogenannte Funkzellen-Verfahren funktioniert mit allen Handys, egal ob Vertrag- oder Prepaidhandy. Das zweite Verfahren benötigt ein internetfähiges Handy, da es auf dem GPS-Prinzip basiert. In beiden Verfahren muss das Handy eingeschaltet und im Mobilfunknetz eingewählt sein, damit der Service nutzbar wird.
Die Ortungsdienste werden aktiviert, indem man sich auf der Website des Anbieters des Ortungsservices registriert. Daraufhin erhält man eine SMS auf das zu ortende Handy, in der ein Sicherheitscode oder ähnliches steht, der dann auf der Website eingegeben wird. Dadurch soll Missbräuchen vorgebeugt werden. Der internebasierende Dienst benötigt ein Programm, das auf das Handy heruntergeladen und installiert werden muss.
Ist der Dienst dann aktiviert, ist die Benutzung relativ einfach. Die Eltern loggen sich auf der Internetseite des Anbieters ein und können sich daraufhin auf einer Karte die Position des Handys anzeigen lassen. Bei internetfähigen Handys ist das auch über das Handydisplay möglich.
Mit den Kosten verhält es sich unterschiedlich. Einige anbieter verlangen einen kleinen Betrag (ca einen Euro) pro Ortung, andere berechnen eine jährliche Grundgebühr, die schon eine bestimmte Anzahl von Ortungen enthält. Die Services auf internetfähigen Handys sind in der Regel kostenfrei, jedoch fallen gegebenenfalls Gebühren für die Internetverbindung an.
In letzter Zeit entstanden immer wieder Diskussionen über die Rechtslage und darüber, ob es den Kindern gegenüber fair ist, sie unter Überwachung zu stellen. Mit der Rechtslage verhält es sich folgendermaßen: Soweit die Nutzer zugestimmt haben (im Falle von Kindern entscheiden die Erziehungsberechtigen) und bestimmte Personen zum Orten legitimiert sind, ist der Vorgang gesetzlich erlaubt. Des weiteren kann die Berechtigung durch eine Sperr-SMS jederzeit wiederrufen werden. Die Gesetzgeber arbeiten der Zeit außerdem an neuen Maßnahmen, um Missbrauch weiter zu verhindern. Ob es den Kindern gegenüber fair ist, darüber lässt sich streiten, denn es dient ja gleichzeitig ihrer Sicherheit. Aus diesem Grunde sollten Eltern auf jeden Fall vorher mit ihren Kindern über die Ortung reden. Viele Services bieten außerdem den Service an, den Kindern eine SMS zukommen zu lassen, wenn sie geortet wurden.
Technische Hintergründe:
Bei der Funkzellen-Variante der Handyortung wird der Abstand zur nächsten Basisstation des Netzanbieters gemessen. Dabei ist die Karte in sogenannte Zellen unterteilt. Durch Signalstärke, Übertragungsgeschwindigkeit und Antennenrichtung lässt sich der Abtand zur Basis und zu anderen Zellen ermitteln. Die Genauigkeit der Ortung ist sehr unterschiedlich. In Städten, in denen es viele Zellen gibt, können Abweichungen von 30 bis 250 Metern auftreten, während die Abweichung in ländlicheren Gebieten bis zu 1000 Meter betragen kann.
Die Ortungsvariante per Internet ist eine Kombination aus mehreren Ortungstechniken. Sie ist daher um einiges schneller und genauer als die Funkzellen-Variante. Verfügt das Handy über einen GPS-Empfänger, ist die Ortung per Satellit bis auf einige Meter genau möglich. Die funzellenbasierte Ortungsvariante ist natürlich ebenfalls möglich. Zusätzlich kann per W-Lan die Empfangsstärke und die Reichweite zu bestimmen W-Lan-Netzen geprüft werden. Diesen werden dann bestimmte Koordinaten auf der Karte zugewiesen und durch den Abstand zu diesen dann der genaue Standort ermittelt.
Zehntausende deutscher Eltern haben schon bei Ortungs-Diensten registriert und über 52% der 6- bis 13-jährigen sind im Besitz eines GPS-fähigen Handys.

